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Urteil Vorwegabzug bei teilgewerblicher Nutzung
Schlagworte
Vorwegabzug bei teilgewerblicher Nutzung
Leitsatz
Sind in einem Wohnhaus auch Gewerbemieter vorhanden, ist bei einer Betriebskostenabrechnung ein Vorwegabzug für Grundsteuer und Versicherungsprämie nur dann erforderlich, wenn der Grundsteuermeßbescheid und die Versicherungsprämie zwischen Wohnraum und Gewerberaum differenzieren.
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