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Urteil Vorrang des VermG
Schlagworte
Vorrang des VermG; Verwalterbestellung nach dem Erbfall an einen Ausländer
Leitsatz
Zivilrechtliche Ansprüche sind durch § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG auch dann verdrängt, wenn die Grundlage der Verwalterbestellung nach dem Erbfall an einen Ausländer entfallen war und das für ausländisches Vermögen geltende Recht einen Verkauf durch den Verwalter nicht vorsah.
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