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Urteil Vorrang des VermG


Schlagworte

Vorrang des VermG; Verwalterbestellung nach dem Erbfall an einen Ausländer

Leitsatz

Zivilrechtliche Ansprüche sind durch § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG auch dann verdrängt, wenn die Grundlage der Verwalterbestellung nach dem Erbfall an einen Ausländer entfallen war und das für ausländisches Vermögen geltende Recht einen Verkauf durch den Verwalter nicht vorsah.

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