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Urteil Volkskammer der DDR
Schlagworte
Volkskammer der DDR; Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben
Leitsatz
In Verfahren betreffend Klagen gegen die Entscheidung des Sonderausschusses der Volkskammer der DDR zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben findet kein Rechtsmittel an das Oberverwaltungsgericht statt.
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