« zurück zur Suche
Urteil Verwendungsersatzanspruch des Mieters
Schlagworte
Verwendungsersatzanspruch des Mieters; Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Leitsätze
1. Neben dem Ersatzanspruch wegen notwendiger Verwendungen auf die Mietsache (§ 547 Abs. 1 BGB) kann dem Mieter für sonstige Verwendungen ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus Bereicherungsrecht zustehen. Dem Umfang nach bemißt sich die Bereicherung nach den Vorteilen, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder hätte erzielen können.
2. Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat