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Urteil Verwaltervertrag
Schlagworte
Verwaltervertrag; Kündigung aus wichtigem Grund; Versicherungsprovisionen; Provisionen; Abberufung
Leitsatz
Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist gegeben, wenn der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft verschweigt, daß er für den Abschluß der erforderlichen Versicherungsverträge für die Gemeinschaft von der Versicherungsgesellschaft Provisionen in erheblichem Umfang erhalten hat.
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