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Urteil Vertragsübernahme nach Wegfall des Zwischenpächters
Schlagworte
Vertragsübernahme nach Wegfall des Zwischenpächters; Voraussetzungen für Kleingartenpachtvertrag
Leitsätze
1. Bei Wegfall des Zwischenpächters tritt der Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus Kleingartenpachtverträgen ein.
2. Anhaltspunkte dafür, daß ein Kleingartenpachtvertrag vorliegt, sind sowohl die im Vertrag verwendete Formulierung, daß die Verpachtung zur "ausschließlich kleingärtnerischen Nutzung" erfolgt, als auch die Lage des verpachteten Grundstücks in einer überwiegend kleingärtnerisch genutzten Anlage.
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