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Urteil Vermögenszuordnung
Schlagworte
Vermögenszuordnung; Gebäudeeigentum; Feststellungsanspruch
Leitsatz
Die behördliche Feststellung, daß Gebäudeeigentum entstanden ist und wem es zusteht, ist nicht deshalb rechtswidrig, weil sie vom Gebäudeeigentum nach Übertragung des Nutzungsrechts beantragt worden ist.
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