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Urteil Vermietung
Schlagworte
Vermietung; Verlust; Mietvertrag; Zwangsversteigerung
Leitsatz
Die Vermietung mit Verlust nach Anordnung der Zwangsversteigerung führt auch gegenüber dem Erwerber zu relativer Unwirksamkeit des Mietvertrages. Ein solcher Vertrag gibt dem Mieter kein Recht zum Besitz gegenüber dem Erwerber.
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