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Urteil Verfügungsbefugnis
Schlagworte
Verfügungsbefugnis; Verfügungsberechtigter; Eigentumserwerb; Identität des Erwerbers mit Verfügungsberechtigtem
Leitsatz
§ 8 VZOG i. d. F. des WoModSiG ist verfassungskonform so auszulegen, daß bei der Verfügung über ein Grundstück, an dem mangels Erbrecht des Fiskus kein "Eigentum des Volkes" entstanden war, der Erwerber zumindest dann nicht Eigentum erlangt, wenn er mit dem Verfügungsberechtigten wirtschaftlich identisch ist.
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