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Urteil Unzulässige Tierhaltung als Kündigungsgrund
Schlagworte
Unzulässige Tierhaltung als Kündigungsgrund
Leitsatz
Der Vermieter kann fristgerecht kündigen, ohne vorher auf Unterlassung zu klagen, wenn der Mieter trotz Abmahnung eine unerlaubte Tierhaltung (Katze) fortsetzt.
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