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Urteil Tarifkunde
Schlagworte
Tarifkunde; Duldungspflicht; Stromversorgungsunternehmen; Funkfernschalter; Stromsperre
Leitsatz
Der Tarifkunde ist nicht duldungspflichtig, wenn das Stromversorgungsunternehmens in seiner Wohnung zum Zweck der erleichterten Durchführung einer Stromsperre einen Funkfernschalter einbauen will.
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