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Urteil staatlicher Verwalter
Schlagworte
staatlicher Verwalter; Aufbauhypothekenbestellung; Erbgrundstück; Erbengemeinschaft außerhalb der DDR
Leitsatz
Die Vorschrift des § 18 Abs. 2 VermG erfaßt die vom staatlichen Verwalter bestellten Aufbauhypotheken auch dann, wenn das Grundstück einer Erbengemeinschaft mit ausschließlich außerhalb der DDR lebenden Mitgliedern gehörte und nicht alle Erbanteile staatlich verwaltet wurden.
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