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Urteil Sozialwohnungen
Schlagworte
Sozialwohnungen; Genehmigungsbedürftigkeit; Wohnungsbindung; Mitvermietung; Einrichtungsgegenstände; Ausstattungsgegenstände
Leitsatz
Lange nach Abschluß des Mietvertrags über Sozialwohnungen getroffene Vereinbarungen über die Mitvermietung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen bedürfen keiner behördlichen Genehmigung.
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