« zurück zur Suche
Urteil Schriftform einer gesonderten Staffelmietvereinbarung
Schlagworte
Schriftform einer gesonderten Staffelmietvereinbarung
Leitsatz
Eine Staffelmietvereinbarung ist auch dann wirksam abgeschlossen worden, wenn nach Beginn des Mietverhältnisses schriftlich die wesentlichen Elemente festgehalten werden. Einer Bezugnahme auf den Mietvertrag im Sinne der neuen Rechtsprechung bedarf es nicht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat