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Urteil Schriftform auch für Anlagen zur Mieterhöhung
Schlagworte
Schriftform auch für Anlagen zur Mieterhöhung
Leitsatz
Werden einer Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierung gem. § 3 MHG Anlagen beigefügt, so müssen diese mit dem Anschreiben fest verbunden werden, wenn in dem Anschreiben selbst auf die Anlagen nicht Bezug genommen worden ist.
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