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Urteil Schadensermittlung
Schlagworte
Schadensermittlung; Wertsteigerung nach der Wiedervereinigung Deutschlands
Leitsatz
Wurde durch eine nach dem Recht der DDR zu beurteilende unerlaubte Handlung das Eigentum an einer Sache (hier: an einem bebauten Grundstück) verletzt, so kann bei der Schadensermittlung gemäß §§ 336, 337 ZGB-DDR eine Wertsteigerung Berücksichtigung finden, die aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung nach der Wiedervereinigung Deutschlands bis zur letzten mündlichen Tatsachenverhandlung voraussichtlich eingetreten wäre, wenn die Sache nicht durch das Schadensereignis betroffen worden wäre.
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