Urteil Schaden
Schlagworte
Schaden; Teppichboden; positive Vertragsverletzung; Rauchen; Nikotinablagerung; Fristsetzung, Ablehnungsandrohung; Endrenovierung
Leitsätze
1. Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen Schäden an einem Teppichboden kommt nicht in Betracht, wenn dieser so alt ist, daß ihr Wert sich auf ein Minimum reduziert hat.
2. Auch bei intensivem Rauchen handelt es sich nicht um eine üb ervertragsmäßige Nutzung des Mietobjektes.
3. Der Vermieter hat keinen Schadensersatzanspruch wegen unsachgemäßer Endrenovierung durch den Mieter, wenn er sogleich die Zahlung einer Entschädigungssumme gefordert hat, statt unter genauer Bezeichnung der Mängel Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zu erklären.
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