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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; faktisch entschädigungslose Enteignung; Verfassungsgemäßheit
Leitsatz
Verfassungsrecht verlangt nicht, daß faktisch entschädigungslos gebliebene Enteignungen in der DDR, die Vermögenswerte deutscher Staatsangehöriger betrafen, als wiedergutmachtungspflichtiger Zugriff auf den enteigneten Vermögensgegenstand zu bewerten sind.
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