Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Personenkreis; Angemessenheit des Kaufpreises; Widerlegung der Vermutung
Leitsätze
1. Jüdische Mitglieder gehörten bereits vom 30. Januar 1933 an i. S. d. § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO zu einem Personenkreis, den in seiner Gesamtheit die deutsche Regierung und die NSDAP durch ihre Maßnahmen unter anderem aus Gründen der Rasse, Religion oder Nationalität vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen beabsichtigten.
2. Die Angemessenheit eines Kaufpreises im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 REAO kann sich in keinem Fall aus einem Vergleich mit Veräußerungen anderer Verfolgter oder anderen Veräußerungen desselben Verfolgten ergeben (im Anschluß an Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112).
3. Unterschritt der für ein Grundstück entrichtete Kaufpreis den im Zeitpunkt der Veräußerung geltenden Einheitswert des Grundstücks, kann die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlusts gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 REAO nur durch den Beweis widerlegt werden, daß der Verkehrswert ausnahmsweise niedriger als der Einheitswert war (im Anschluß an BVerwG a. a. O.).
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