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Urteil Restitutionsanspruch


Schlagworte

Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Grundbucheintragung; Sicherungsvermerk

Leitsätze

1. Soweit in § 9 a Abs. 1 Satz 3 EGZVG die Eintragungsfähigkeit eines Vermerks zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz im Grundbuch vorausgesetzt wird, erfolgt die Eintragung jedenfalls nicht aufgrund eines Ersuchens des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen.

2. Zu den Voraussetzungen der Eintragung eines solchen Vermerks.

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