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Urteil Räumungstitel
Schlagworte
Räumungstitel; Vollstreckung; Ehegatten; Titel; Zwangsvollstreckung
Leitsatz
Besteht ein Mietvertrag nur mit einem Ehegatten, so kann aus einem gegen diesen lautenden Räumungstitel dann nicht gegen den in der Ehewohnung zurückgebliebenen Ehegatten vollstreckt werden, wenn durch Auszug des Titelschuldners die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben und der zurückgebliebene Ehegatte alleiniger Gewahrsamsinhaber an der Wohnung geworden ist.
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