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Urteil Prozeßführungsbefugnis
Schlagworte
Prozeßführungsbefugnis; gewillkürte Prozeßstandschaft; Mieterhöhungsverlangen; Ermächtigung; Stellvertretung; Vertragspartei; Auswechslung
Leitsatz
Der Vermieter kann die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf einen Dritten nicht ohne Beteiligung des Mieters übertragen. Der Dritte ist daher nicht in gewillkürter Prozeßstandschaft aufgrund der vermeintlich durch Übertragung erlangten Rechtsstellung prozeßführungsbefugt.
Ein Rechtsentscheid zu diesen Rechtsfragen ist nicht einzuholen.
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