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Urteil Parabol-Antenne auf dem Balkon


Schlagworte

Parabol-Antenne auf dem Balkon

Leitsatz

Die Eigentümergemeinschaft kann die Beseitigung einer auf dem Balkon installierten Parabol-Antenne von einem türkischen Wohnungseigentümer jedenfalls dann verlangen, wenn mit der hauseigenen Antenne zwei türkische Sender empfangen werden können und eine Erweiterung auf andere Sender möglich ist.

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