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Urteil Parabol-Antenne auf dem Balkon
Schlagworte
Parabol-Antenne auf dem Balkon
Leitsatz
Die Eigentümergemeinschaft kann die Beseitigung einer auf dem Balkon installierten Parabol-Antenne von einem türkischen Wohnungseigentümer jedenfalls dann verlangen, wenn mit der hauseigenen Antenne zwei türkische Sender empfangen werden können und eine Erweiterung auf andere Sender möglich ist.
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