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Urteil Nicht vermieteter Balkon nicht wohnwertmindernd
Schlagworte
Nicht vermieteter Balkon nicht wohnwertmindernd; Kürzungsbeträge und ortsübliche Vergleichsmiete
Leitsätze
1. Das wohnwertmindernde Merkmal "kein nutzbarer Balkon" setzt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer voraus, daß die Wohnung überhaupt über einen Balkon verfügt.
2. Ergibt sich nach Abzug von Kürzungsbeträgen für die öffentliche Förderung eine geringere ortsübliche Vergleichsmiete als die für eine nicht modernisierte Wohnung, muß der Vermieter sich daran festhalten lassen, wenn er nicht ausdrücklich eine Mieterhöhung für eine nicht modernisierte Wohnung verlangt hat.
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