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Urteil Minderungsrecht
Schlagworte
Minderungsrecht; Mietminderung; Ausschluß; ZGB; Mangel
Leitsatz
Hat der Mieter trotz Mängeln der Mietwohnung seine Minderungsbefugnis nicht vor dem 3. Oktober 1990 ausgeübt, so kann er sich nach dem 3.10.1990 wegen dieser Mängel nicht mehr auf eine Mietminderung berufen.
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