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Urteil Mietpreisüberhöhung und Mangellage
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung und Mangellage
Leitsätze
1. Für den Teilmarkt der teilgewerblich genutzten Wohnungen ist nicht gerichtsbekannt, daß in den Jahren 1992 bis 1994 ein geringes Angebot bestand.
2. Zur Ermittlung der zulässigen Höhe eines Teilgewerbezuschlags.
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