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Urteil Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung; Jugendstilvilla; Ausnutzen; geringes Angebot; Mangellage
Leitsatz
Wenn der Mieter aus persönlicher Neigung und individuellem Stilempfinden außerhalb des normalen Wohnungsmarkts im gehobenen Preissegment Wohnraum nachgefragt hat und den Mietpreis gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen des Vermieters noch herunterhandeln konnte, erfolgt die Anmietung nicht unter den Bedingungen der Ausnutzung eines geringen Angebots.
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