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Urteil Mieterhöhung


Schlagworte

Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen; unrichtig; Wohnfläche; Zustimmungsanspruch

Leitsatz

Bei unrichtigen Angaben des Vermieters im Mieterhöhungsverlangen ist sein Zustimmungsanspruch auf die dort gemachten Angaben - sei es hinsichtlich der Wohnfläche oder des qm-Preises - begrenzt.

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