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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen; unrichtig; Wohnfläche; Zustimmungsanspruch
Leitsatz
Bei unrichtigen Angaben des Vermieters im Mieterhöhungsverlangen ist sein Zustimmungsanspruch auf die dort gemachten Angaben - sei es hinsichtlich der Wohnfläche oder des qm-Preises - begrenzt.
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