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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Ankündigung; Modernisierung; Außenfassade; Dämmung; Duldungspflicht
Leitsatz
Eine einseitige Mieterhöhung nach Modernisierung (hier: Wärmedämmung der Außenfassade) setzt eine Duldungspflicht des Mieters voraus. Eine solche kann nur durch die schriftliche Mitteilung des Vermieters über die nicht unerhebliche, beabsichtigte Maßnahme sowie die zu erwartende Mieterhöhung bewirkt werden.
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