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Urteil Konkludenter Mietvertrag und Gebrauchsgewährung
Schlagworte
Konkludenter Mietvertrag und Gebrauchsgewährung
Leitsatz
Hat der Mieter die Mietsache ständig genutzt, obwohl sich ein Dritter der Vermieterstellung berühmt hat, so ist er zur Mietzahlung an den ihm die Nutzung überlassenden Vermieter verpflichtet, wenn der Dritte ihn nicht aus dem Besitz gesetzt hat.
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