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Urteil Keine Klage gegen Zwangsverwalter nach Ende der Zwangsverwaltung
Schlagworte
Keine Klage gegen Zwangsverwalter nach Ende der Zwangsverwaltung
Leitsatz
Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung gehört es nicht mehr zu den Pflichten des Zwangsverwalters, die Betriebskostenabrechnungen zu erstellen. Eine darauf abzielende Klage kann nur gegen den Eigentümer erhoben werden (Bestätigung von AG Wedding, GE 1998, 360).
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