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Urteil Keine einstweilige Verfügung gegen Außenbereich-Modernisierung
Schlagworte
Keine einstweilige Verfügung gegen Außenbereich-Modernisierung
Leitsatz
Der Mieter kann eine Modernisierung im Außenbereich (hier: Fahrstuhleinbau) durch einstweilige Verfügung nur dann verhindern, wenn in sein Besitzrecht eingegriffen wird oder ihm wesentliche Nachteile drohen.
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