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Urteil Kein Zurückbehaltungsrecht ohne Mängelanzeige
Schlagworte
Kein Zurückbehaltungsrecht ohne Mängelanzeige
Leitsatz
Ein Mängelbeseitigungsanspruch berechtigt den Mieter nicht, den Mietzins für einen Zeitraum zurückzubehalten, in dem der Mangel dem Vermieter weder angezeigt worden noch sonst bekannt gewesen ist.
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