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Urteil Indizwirkung für geringes Angebot
Schlagworte
Indizwirkung für geringes Angebot
Leitsatz
Die Ausnutzung eines geringen Angebots i. S. v. § 5 WiStG wird bei Vermietung einer nicht außergewöhnlichen Wohnung durch die Verordnungen zu § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 3 BGB und zum Sozialklauselgesetz jedenfalls dann indiziert, wenn die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen in dem Zeitraum, in dem die Vermietung erfolgte, signifikant gestiegen ist.
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