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Urteil Haustürschlüssel
Schlagworte
Haustürschlüssel; Schlüssel; Schließanlage; Einbruch; Verschulden; geltungserhaltende Reduktion; Obhutspflicht; verschuldensunabhängige Haftung
Leitsatz
Eine Formularklausel in einem Mietvertrag über Wohnraum, nach der der Vermieter bei Verlust eines Schlüssels berechtigt ist, auf Kosten des Mieters ein Austauschschloß anzubringen und die erforderliche Anzahl von Schlüsseln anzufertigen, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 AGBG unwirksam, da sie eine verschuldensunabhängige Haftung des Mieters eröffnet.
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