« zurück zur Suche
Urteil Grundbucheintragung von Volkseigentum ohne Berücksichtigung des Nacherben
Schlagworte
Grundbucheintragung von Volkseigentum ohne Berücksichtigung des Nacherben; Verfügungsbefugnis über zu Unrecht als Volkseigentum eingetragenes Grundstück
Leitsätze
a) Die Nichtberücksichtigung eines Nacherben bei der Eintragung von Volkseigentum in das Grundbuch ist nach Art. 237 § 1 EGBGB zu beachten.
b) § 8 VZOG in der Fassung des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes schuf nicht die Befugnis, über ein Grundstück zu verfügen, das zu Unrecht als Volkseigentum im Grundbuch eingetragen war.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat