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Urteil Gemeinschaftseinrichtungen
Schlagworte
Gemeinschaftseinrichtungen; Mitgebrauch; Waschküche; Mietminderung; Gebrauchsgewährung
Leitsatz
Der Mieter ist bei Verweigerung des Mitgebrauchs an Gemeinschaftseinrichtungen des Wohnhauses zur Mietzinsminderung berechtigt, wenn keine abweichende Vereinbarung besteht.
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