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Urteil Geforderte Bruttokaltmiete unter Nettomiete des Mietspiegels
Schlagworte
Geforderte Bruttokaltmiete unter Nettomiete des Mietspiegels
Leitsatz
Wenn eine nach § 2 MHG geforderte Bruttokaltmiete unter dem Mittel-wert eines Nettomieten ausweisenden Mietspiegels liegt, wird mit der verlangten Miete der ortsübliche Mietzins zweifelsfrei unterschritten.
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