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Urteil Gebrauchsregelung
Schlagworte
Gebrauchsregelung; Zufahrt; Kinderspiel auf gemeinschaftlicher Zufahrt
Leitsatz
Aus der Zweckbestimmung eines gemeinschaftlichen Zufahrtsweges kann nicht zwingend hergeleitet werden, daß Kindern der Wohnungseigentümer das gelegentliche Spiel auf der Zufahrt generell zu verbieten ist.
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