Urteil Falsche Angaben des Mieters als Kündigungsgrund
Schlagworte
Falsche Angaben des Mieters als Kündigungsgrund
Leitsätze
1. Die Klage auf künftige Räumung ist zulässig, wenn der Mieter die zugrunde liegende Kündigung nicht für berechtigt hält und deshalb erklärt, er werde nicht ausziehen.
2. Eine Kündigung wegen unberechtigter Untervermietung ist unbegründet, wenn diese im Zeitpunkt der vorangehenden Abmahnung bereits beendet war.
3. Hat der Mieter jedoch den Vermieter über den Umfang und die Dauer der Untervermietung getäuscht, ist eine fristgemäße ordentliche Kündigung gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB gerechtfertigt. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der Mieter nach Zugang des Kündigungsschreibens die Untervermietung beendet hatte.
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