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Urteil Erbauseinandersetzungsvertrag
Schlagworte
Erbauseinandersetzungsvertrag; LPG; Pflichtinventarbeiträge
Leitsatz
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahin zu verstehen sein, daß auch nachträglich wieder teilbar und vererbbar werdende Pflichtinventarbeiträge an eine LPG einem Vertragspartner als Berechtigten zustehen.
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