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Urteil Einrede
Schlagworte
Einrede; grob; unbillig; Teilungserklärung; Änderung; Anspruch
Leitsatz
Der Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung der Teilungserklärung wegen grober Unbilligkeit kann ausnahmsweise als Einrede in dem Rechtsstreit über seine Zahlungspflicht geltend gemacht werden.
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