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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Rechtsmißbrauch; Anbietungspflicht; Alternativwohnung
Leitsatz
Wird im Verlauf des Räumungsrechtsstreits nach begründeter Eigenbedarfskündigung eine als Alternativwohnung für den Mieter in Betracht kommende Wohnung im Haus des Vermieters frei, so muß der Vermieter diese dem auf Räumung verklagten Mieter grundsätzlich zur Anmietung anbieten, da er sich ansonsten dem Vorwurf des Rechtsmißbrauchs aussetzt.
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