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Urteil Duldungspflicht
Schlagworte
Duldungspflicht; Instandsetzung; Nachtstromspeicherofen; Formularmietvertrag; unbeheizbare Wohnung; Heizung
Leitsätze
1. Ein Mieter hat Anspruch auf die Instandsetzung der Nachtstromspeicherheizung; zur Duldung einer Umstellung der Beheizungsart durch Anschluß an eine Gasheizung anstelle der Instandsetzung ist er nur bei Vorliegen der materiellen und formellen Voraussetzungen des § 541 b BGB verpflichtet.
2. Die Kammer hat Bedenken an der Wirksamkeit einer formularvertraglichen Vereinbarung, nach der eine Wohnung ganz ohne Beheizungsmölichkeit vermietet wird.
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