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Urteil Darlegungs- und Beweislast für Mieter
Schlagworte
Darlegungs- und Beweislast für Mieter; geringes Angebot an Wohnraum
Leitsätze
1. Der Mieter hat die Ausnutzung eines geringen Angebots im Rahmen einer Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) darzulegen und zu beweisen.2. Bestimmte Indiztatsachen wie Bestehen eines Zweckentfremdungsverbots oder Ausweisung als Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf reichen dafür nicht.
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