« zurück zur Suche
Urteil Bindende Verwalterzustimmung zu baulichen Veränderungen
Schlagworte
Bindende Verwalterzustimmung zu baulichen Veränderungen
Leitsätze
1. Die Teilungserklärung kann wirksam vorsehen, daß zur Umgestaltung des im Dachgeschoß befindlichen Teileigentums in Wohnungseigentum nur die Zustimmung des Verwalters, nicht aber die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer erforderlich ist.
2. In der Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Bauantrages, dem die Bauzeichnungen beigefügt sind, kann die privatrechtliche Zustimmung zu den beantragten baulichen Veränderungen liegen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat