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Urteil Beweisermittlungsantrag
Schlagworte
Beweisermittlungsantrag; Archivrecherche
Leitsätze
Ein zu Beweiszwecken gestellter Antrag, bestimmte Urkundensammlungen beizuziehen oder durchzusehen (Archivrecherche), ist ein Beweisermittlungsantrag, wenn keine konkrete Urkunde als individualisiertes Beweismittel bezeichnet ist; als solcher unterliegt er nicht den für einen Beweisantrag geltenden Ablehnungsgründen, sondern ist verfahrensrechtlich an den Anforderungen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung zu messen.
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