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Urteil Betriebskostenabrechnung und Rechnungsdaten
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung und Rechnungsdaten
Leitsatz
Für die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung ist die Angabe der einzelnen Rechnungsdaten nicht erforderlich (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung im Anschluß an den negativen Rechtsentscheid des KG vom 28. Mai 1998).
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