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Urteil Beseitigung asbesthaltiger Nachtstromspeicheröfen
Schlagworte
Beseitigung asbesthaltiger Nachtstromspeicheröfen
Leitsatz
Der Vermieter ist verpflichtet, asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen auszutauschen, wenn eine Konzentration von 400 Fasern pro Kubikmeter Raumluft nachgewiesen ist.
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