« zurück zur Suche
Urteil Beschwer
Schlagworte
Beschwer; Berufung; Mieterhöhung; Klage
Leitsatz
Bei Mieterhöhungsklagen richtet sich der Wert der Beschwer nach dem Jahresbetrag des zusätzlich geforderten Mietzinses (gegen BVerfG WM 1996, 321; ständige Rspr. der Kammer). Frühere einseitige Mieterhöhungen nach Modernisierungen gehen in die ermittelte Ausgangsmiete ein und finden keine gesonderte Berücksichtigung.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat